AGBs

Präambel
Die hiermit aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil des Vertrages für Dauerstellenvermittlung und treten ab Abschluss des Anstellungsvertrages des durch KLEY CONSULTING vorgeschlagenen Kandidaten in Kraft. Diese Anstellung wird durch die Kundenunterschrift auf dem Vertrag für Dauerstellenvermittlung bestätigt. Dieser Vermittlungsvertrag muss unterschrieben an KLEY CONSULTING zurückgesandt werden. Beim Unterlassen dieser Formvorschrift gelten die hiernach beschriebenen Allgemeinen Bedingungen als stillschweigend angenommen.

 
Stellenvermittlung
Die Konditionen werden Ihnen auf Wunsch per Mail zugestellt.
 
Fälligkeit des Honorares
KLEY CONSULTING stellt Anspruch auf ein Honorar, sobald der Kandidat die Arbeitsstelle angetreten hat und stellt die Rechnung nach dem Eintrittstermin aus. 
 
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von KLEY CONSULTING sind innert 30 Tagen, netto und ohne Skonto zu begleichen.
 
Vermittlung auf Erfolgsbasis
Bei der Vermittlung auf Erfolgsbasis inseriert KLEY CONSULTING auf der eigenen Website sowie auf online-Plattformen (www.jobs.ch) auf eigene Kosten. Das Vermittlungshonorar wird erst bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten fällig. Aufgrund eines langjährig aufgebauten Netzwerkes werden Kandidatenprofile zusätzlich aus der eigenen Datenbank vorgeschlagen. Es gelten die Honorarsätze gemäss Punkt 1.1. 
 
Mandatshonorar
Bei Platzierung eines Mandatsauftrages durch den Kunden wird ein einmaliges Mandatshonorar von Fr. 2'000.- verrechnet. Die Kosten beinhalten das Texten, Gestalten und Disponieren von Inseraten in den geeigneten Medien. Bei erfolgreichem Abschluss kommen wiederum die Vertragskonditionen gemäss Punkt 1.1 zum Tragen.
 
Inserategestaltung
KLEY CONSULTING hilft dem Kunden bei der Personalsuche. KLEY CONSULTING übernimmt für den Kunden das Texten, das Gestalten sowie das sinnvolle Plazieren von Stelleninseraten, im Rahmen eines vom Kunden festgelegten Anzeigenbudgets. Geplante Inseratekampagnen werden mit dem Kunden jeweils vorher besprochen. Der Kunde stellt die Logos elektronisch zur Verfügung.
 
Inseratekosten
Seit vielen Jahren inserieren wir ausschliesslich in Online-Medien. In den Printmedien bezahlt der Kunde ausschliesslich die Preise für Inserate, wie sie KLEY CONSULTING durch die entsprechenden Zeitungen verrechnet werden. Der Kunde profitiert somit vom KLEY CONSULTING Millimeterrabatt, falls dieser gewährt wird. Diese Inseratekosten werden dem Kunden unabhängig vom Resultat berechnet und direkt von der Insertionsfirma in Rechnung gestellt.
 
Temporärvermittlung
Da die Vermittlung von Temporärmitarbeitern nicht zum Kerngeschäft von KLEY CONSULTING gehört, gelten hiermit die mündlich vereinbarten Konditionen.
 
Haftung
Die von KLEY CONSULTING geleisteten Personalsuch- und Selektionsdienstleistungen ersetzen in keinem Falle die eingehenden Prüfungen des Kandidaten durch den Kunden. Nach Anstellungsabschluss mit einem vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Wahl.
KLEY CONSULTING hat keinerlei vertragliche Verbindung zum Kandidaten und bezieht von ihm weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen. KLEY CONSULTING lehnt deshalb jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Arbeitsverhältnis anvertraut wurden.
 
MwsT
Alle von KLEY CONSULTING erbrachten Leistungen sind der Bundesratsverordnung über die Mehrwertsteuer unterworfen. Demzufolge werden die in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen festgelegten Honorare und/oder Kosten entsprechend erhöht (7.7% MwsT).
 
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Rechtsstreitigkeiten zwischen KLEY CONSULTING und dem Kunden betreffend Vorhandensein, der Auslegung oder Ausführung eines Vertrages für Dauerstellenvermittlung, kommen vor das zuständige Gericht am Firmensitz von KLEY CONSULTING, mit Sitz in 6300 Zug. KLEY CONSULTING behält das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder des Firmensitzes des Kunden die Angelegenheit vorzutragen. Der vorliegende Vertrag unterliegt ausserdem dem Schweizer Recht.
 
KLEY CONSULTING