Präambel
Die hiermit aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil des Vertrages für Dauerstellenvermittlung und treten ab Abschluss des Anstellungsvertrages des durch KLEY CONSULTING vorgeschlagenen Kandidaten in Kraft. Diese Anstellung wird durch die Kundenunterschrift auf dem Vertrag für Dauerstellenvermittlung bestätigt. Dieser Vermittlungsvertrag muss unterschrieben an KLEY CONSULTING zurückgesandt werden. Beim Unterlassen dieser Formvorschrift gelten die hiernach beschriebenen Allgemeinen Bedingungen als stillschweigend angenommen.
Die Konditionen werden Ihnen auf Wunsch per Mail zugestellt.
KLEY CONSULTING stellt Anspruch auf ein Honorar, sobald der Kandidat die Arbeitsstelle angetreten hat und stellt die Rechnung nach dem Eintrittstermin aus.
Die Rechnungen von KLEY CONSULTING sind innert 30 Tagen, netto und ohne Skonto zu begleichen.
Bei der Vermittlung auf Erfolgsbasis inseriert KLEY CONSULTING auf der eigenen Website sowie auf online-Plattformen (www.jobs.ch) auf eigene Kosten. Das Vermittlungshonorar wird erst bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten fällig. Aufgrund eines langjährig aufgebauten Netzwerkes werden Kandidatenprofile zusätzlich aus der eigenen Datenbank vorgeschlagen. Es gelten die Honorarsätze gemäss Punkt 1.1.
KLEY CONSULTING hilft dem Kunden bei der Personalsuche. KLEY CONSULTING übernimmt für den Kunden das Texten, das Gestalten sowie das sinnvolle Plazieren von Stelleninseraten, im Rahmen eines vom Kunden festgelegten Anzeigenbudgets. Geplante Inseratekampagnen werden mit dem Kunden jeweils vorher besprochen. Der Kunde stellt die Logos elektronisch zur Verfügung.
Die von KLEY CONSULTING geleisteten Personalsuch- und Selektionsdienstleistungen ersetzen in keinem Falle die eingehenden Prüfungen des Kandidaten durch den Kunden. Nach Anstellungsabschluss mit einem vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Wahl.
Alle von KLEY CONSULTING erbrachten Leistungen sind der Bundesratsverordnung über die Mehrwertsteuer unterworfen. Demzufolge werden die in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen festgelegten Honorare und/oder Kosten entsprechend erhöht (7.7% MwsT).
Rechtsstreitigkeiten zwischen KLEY CONSULTING und dem Kunden betreffend Vorhandensein, der Auslegung oder Ausführung eines Vertrages für Dauerstellenvermittlung, kommen vor das zuständige Gericht am Firmensitz von KLEY CONSULTING, mit Sitz in 6300 Zug. KLEY CONSULTING behält das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder des Firmensitzes des Kunden die Angelegenheit vorzutragen. Der vorliegende Vertrag unterliegt ausserdem dem Schweizer Recht.